Die häufigsten Fragen zum Thema Growth Financing, digitale Aktien, Wallet und Co.

Für Investor*innen

  • Der Prozess: Investieren in vier Schritten

    Finde die nächste Chance für dein Investment in unserem Portfolio   
    In unserem Portfolio findest du eine Auswahl an spannenden Investitionsmöglichkeiten. Jedes Unternehmen, das sich im Rahmen einer öffentlichen Kampagne, einer so genannten «Public Round», auf unserer Plattform präsentiert, wurde einer externen Prüfung unterzogen. Der Prüfbericht wird interessierten Investor*innen in der Sektion «Investment Proposal» zur Verfügung gestellt.

    Registriere dich auf unserer Plattform 
    Damit du dich für eine Investition entscheiden kannst, stellen wir dir alle nötigen Zahlen und Fakten der Unternehmen zur Verfügung. Sobald du dich auf unserer Plattform registriert und dein Benutzer*innenkonto angelegt hast, erhältst du Einsicht in diese Dokumente.

    Verbinde deine Wallet.   
    Wenn du dich für eine Investition entscheidest, führen wir dich durch den gesamten Investitionsprozess. Hat sich das Unternehmen für eine Ausgabe digitaler Aktien entschieden, zeigen wir dir, wie du eine Wallet erstellen kannst und worauf du dabei achten musst. Wenn du schon eine Wallet hast, kannst du diese ganz einfach verbinden. Für die Bezahlung der  Aktien benötigst du kein Geld auf deiner Wallet. Die Wallet dient dir erst später zur Aufbewahrung deiner digitalen Aktien. Dein Investment kannst du dann mit einer Zahlung über eines der verfügbaren Zahlungsmittel abschliessen.

    Schliesst die Kampagne erfolgreich ab, wirst du zum*zur Investor*in im Unternehmen
    Sobald die Kampagne erfolgreich abschliesst, prüft das Unternehmen alle Investor*innen. Wenn du als Investor*in zugelassen wirst, werden bei Equity-Kampagnen deine Aktien gezeichnet und sofern sich das Unternehmen für digitale Aktien entschieden hat, an deine Wallet geschickt. Handelt es sich beim Investitionsvehikel um Wandeldarlehen, wirst du zum*zur Wandelsdarlehensgeber*in. 

    Hinweis: Wenn die Mindestsumme nicht erreicht wird oder du nicht als Investor*in zugelassen wirst, erhältst du dein Geld innerhalb weniger Tage wieder zurück.

  • Wer kann auf OOMNIUM investieren?

    Auf unserer Plattform kann jede Privatperson ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz investieren. Auch juristische Personen mit Sitz in der Schweiz können bei uns investieren. 

    Aus rechtlichen Gründen ist ein Identifikationsprozess notwendig, bevor du dein Investment tätigen kannst.

  • Was kostet mich eine Investition über OOMNIUM?

    Für dich als investierende Person fallen keine Gebühren an. Du bezahlst den Betrag, den deine ausgewählten Aktien oder Wandeldarlehen kosten. Dieser Betrag fliesst bei einer erfolgreichen Kampagne zu 100% in das Unternehmen, welches eine Gebühr für unsere Dienstleistungen bezahlt.

  • Warum sollte ich auf OOMNIUM investieren?

    Mit unserer Plattform bieten wir einen einfachen Zugang zu Schweizer Start-Ups in einer Wachstumsfinanzierung. Eine Anlageklasse, die bisher ausschliesslich  professionellen Inevstor:innen vorbehalten war. Wir ermöglichen dir mit nur wenigen Klicks in dein gewünschtes Unternehmen zu investieren. Zusätzlich stellen wir dir alle notwendigen und wichtigen Informationen zur Verfügung, die du für eine fundierte Investitionsentscheidung benötigst. Auf der Seite «Investieren» findest du eine Übersicht aller Unternehmen, in die du investieren kannst.

  • Was erhalte ich beim Investieren für mein Geld?

    Nach einer erfolgreichen Kampagne wirst du Aktionär*in oder Wandeldarlehensgeber*in und kannst so am Unternehmenserfolg partizipieren. Im Falle von Equity-Kampagnen und falls sich das Unternehmen für digitale Aktien entschieden hat, erhältst du deine digitalen Aktien auf deine Wallet zugestellt.

  • Warum wird für ein Investment meine Adresse und meine ID/mein Pass benötigt?

    Aufgrund unserer Verpflichtung das Geldwäschereigesetz einzuhalten, müssen wir die Identität aller Investor*innen prüfen. Deine persönlichen Daten und Dokumente werden bei uns sicher aufbewahrt. Wenn du mehr über deine Datensicherheit erfahren möchtest, findest du die Details in unseren Datenschutzerklärung.

  • Kann ich meine Aktien wieder verkaufen?

    Du kannst deine Aktien jederzeit privat verkaufen. Dafür sendest du deine Aktien an die Wallet des Käufers oder der Käuferin. Der Käufer oder die Käuferin kann dich dann bar, per Banküberweisung, TWINT, etc. oder direkt über die Blockchain mit einer Kryptowährung bezahlen. Einige Unternehmen werden den Verkauf / Kauf von Aktien über einen Marktplatz ermöglichen.

  • Wie viel kann ich auf OOMNIUM investieren?

    Die Mindestinvestition wird von den Unternehmen selbst definiert. Die Unternehmen bestimmen jeweils auch eine Obergrenze für ein Investment. Du kannst in diesem Rahmen so viel investieren, wie es deine persönliche finanzielle Situation zulässt und in der laufenden Kampagne noch möglich ist. Bitte beachte unsere Risikohinweise.

  • Wie bezahle ich meine Investition?

    Nachdem du dich bei uns registriert und unseren Investitionsprozess durchlaufen hast, kannst du deine Investition mit diversen Zahlungsmethoden abschliessen. Es fallen keine Zahlungsgebühren für dich an.

  • Ist es möglich, als Firma/Unternehmen zu investieren?

    Ja, auch juristische Personen mit Sitz in der Schweiz können bei uns investieren.

  • Welche Rechte habe ich als Aktionär*in oder Wandeldarlehensgeber*in?

    Deine Rechte als Aktionär*in oder Wandeldarlehensgeber*in richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts und den Statuten der Gesellschaft. Zudem empfehlen wir jedem Unternehmen, auszugebende Aktien in einen Aktionärsbindungsvertrag einzubinden, um wichtige Instrumente wie ein Drag-Along (Mitverkaufspflicht) oder Tag-Along (Mitverkaufsrecht) abzusichern. Die Details setzen die Unternehmen fest - weitere Informationen findest du in den Bestimmungen zur jeweiligen Kampagne. 

  • Muss ich meine Aktien versteuern?

    Kapitalgewinne aus Aktien sind für natürliche Personen, die nicht gewerbsmässig mit Wertschriften handeln, in der Schweiz üblicherweise steuerfrei. Die gehaltenen Aktien unterliegen somit im Normalfall lediglich der Vermögenssteuer und müssen in der Steuererklärung entsprechend deklariert werden. Den Wert deiner Aktien wird dir in der Regel das Unternehmen, in das du investiert hast, jährlich mitteilen. Im Fall, dass das Unternehmen Dividenden ausbezahlt, sind diese in der Steuererklärung als Vermögenserträge zu deklarieren und zu versteuern. Wenn du detaillierte Fragen dazu hast, wende dich am besten an eine*n Steuerberater*in, um deine persönliche Situation zu besprechen.

  • Was geschieht nach meiner Investition?

    Wenn die Mindestsumme, die das Unternehmen gesetzt hat, erreicht ist, war die Finanzierungsrunde erfolgreich.

    Nachdem die Kampagne erfolgreich abgeschlossen ist, findet bei Equity-Kampagnen die Kapitalerhöhung statt, und die Aktien werden ausgegeben und dir – für den Fall, dass sich das Unternehmen für eine Ausgabe digitaler Aktien entschieden hat - auf deine angegebene Wallet-Adresse übertragen. Hast du über die Kampagne Wandeldarlehen gezeichnet, werden diese erst zu einem späteren Zeitpunkt gem. den individuellen Bedingungen des Wandeldarlehens gewandelt.

    Sollte das Fundingziel nicht erreicht werden, erhältst du dein Geld innerhalb 14 Tagen zurück.

  • Was ist der Unterschied zwischen Aktien, Partizipationsscheinen und Wandeldarlehen?

    Bei Aktien mit Stimmrecht kannst du als Investor*in u.a. bei der Generalversammlung abstimmen. Partizipationsscheine hingegen sind stille Aktien, bei denen du als Investor*in kein Stimmrecht hast. In beiden Fällen beteiligst du dich am Unternehmenserfolg.

    Wandeldarlehen sind Darlehen mit einem Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht (abhängig von den individuelle Bedingungen des Wandeldarlehens) in Aktien zu einem späteren Zeitpunkt. 

    Die Unternehmen auf der OOMNIUM-Plattform entscheiden vor der Lancierung der Kampagne, ob sie den Investor*innen Aktien mit Stimmrecht, Partizipationsscheine oder Wandeldarlehen anbieten.

  • Was bedeutet der Begriff «Aktien zeichnen»?

    Um neue Aktien zu schaffen, muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden, was auch «Zeichnung» von Aktien genannt wird. Mit dem Kauf von Aktien über OOMNIUM gibst du unserem Rechtspartner LEXR Law Switzerland AG eine Vollmacht, für dich diese schriftliche Erklärung für den Notar abzugeben.